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Bankgeheimnis

Jedes Bankinstitut ist vom deutschen Gesetzgeber dazu verpflichtet, dass anderen Personen keinerlei Informationen über sämtliche Bankgeschäfte sowie Transaktionsvorgänge des Kunden preisgegeben werden. Dazu zählen auch das so genannte Auskunftsverweigerungsrecht und die Geheimhaltungspflicht des entsprechenden Bankinstituts. Lediglich in Ausnahmefällen durch die Behörden dürfen die Banken bestimmte Informationen über Kontobewegungen des Kunden mitgeteilt werden. Natürlich muss auch gewährleistet werden, dass sämtliche Zinseinnahmen gleichmäßig und korrekt besteuert werden. Die Zinsabschlagseinführung ist hierzulande vor einer Weile mit dem Bankgeheimnis etwas aufgelockert und gleichzeitig wegen des Kontenabrufverfahren gemildert worden. Bereits bei den geringsten Zweifeln dürfen die deutschen Finanzbehörden sowohl den Kontostand als auch alle anderen Geldbewegungen des Betroffenen genau unter die Lupe nehmen.