Mittels der Einzugsermächtigung bevollmächtigt ein Kontoinhaber eine Firma dazu, dass diese bestimmte Forderungen automatisch über das Lastschriftverfahren von seinem Konto einzieht. Normalerweise wird ein solches Verfahren angewandt, wenn der Inhaber des Kontos diverse Zahlungen oder Überweisungen in regelmäßigen Abständen durchführt. Dabei kann es sich beispielsweise um Mietzahlungen oder die monatlichen Tilgungsraten eines Darlehens handeln. Auch im elektronischen Handel wird das Einzugsermächtigungsverfahren mittlerweile häufig verwendet. Für den Zahlungsempfänger ergeben sich bei dem kostenlosen Verfahren besonders Organisations- sowie Buchungsvorteile. In der Praxis erhält der Zahlungsempfänger seinen Geldbetrag zu einem vereinbarten Zeitpunkt, was Liquiditäts- und Zinsvorteilen mit sich zieht. Auch der Verbraucher profitiert von dieser bargeldlosen Zahlung, weil er keine Überweisungsaufträge erteilen und ebenso keine Schecks für die Bank ausstellen muss. Weil der Kontoinhaber alle Belastungen seines Kontos durch den Widerruf entgegentreten kann, muss er bei der Einzugsermächtigung keinerlei Risiken fürchten.