Für die Teilnahme am Zahlungsverkehr dient beispielsweise ein bei dem Bankinstitut geführtes Einlagenprodukt in Form eines Girokontos. Über diesem Konto werden neben Überweisungen auch Daueraufträge sowie Bargeldabhebungen oder Gehaltszahlungen verrechnet. Daneben verwendet man ein Girokonto auch für den Empfang von Renten sowie Sozialleistungen, womit im Grunde jeder Bürger hierzulande auf ein solches Girokonto angewiesen ist. Mit Hilfe des so genannten Dispokredits kann der Bankkunde sein Girokonto bei einer guten Kreditwürdigkeit überziehen. Aufgrund der niedrigen Guthabenzinsen sollte man das Girokonto allerdings nicht für die Geldanlage nutzen. In der Regel verlangen die Bankinstitute für die Führung eines solchen Kontos eine quartalsweise oder auch monatliche Kontoführungsgebühr.