Ein Gläubiger hat gegenüber einem Schuldner einen schuldrechtlichen Anspruch, womit zwischen beiden Parteien nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch en Schuldverhältnis besteht. Ursprünglich ist der Begriff Gläubiger vom italienischen „Creditore“ abgleitet, was man auf „credere“ zurückführen kann und „glaube“ bedeutet. Somit glaubt der Gläubiger dem Schuldner quasi, dass dieser seine in Anspruch genommene Geldsumme auch wieder begleicht. Wenn es sich um Teilgläubiger handelt, hat jeder der Gläubiger einen anteilsmäßig gleichen Anteil am Leistungsanspruch. Der Gesamtgläubiger kann dagegen vom Schuldner die geschuldete Geldsumme zuzüglich der Zinsen zu jedem Zeitpunkt komplett zurückfordern.