Mit der so genannten Kreditbürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Kreditinstitut, dass er für die vollständige Rückzahlung des Kredits eines Schuldners einsteht. Im Allgemeinen zählt die Kreditbürgschaft zu den akzessorischen Sicherheiten und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch vermerkt. Dies bedeutet wiederum, dass sie abhängig ist von dem Bestehen einer Forderung. Für künftige oder bedingte Kredite oder Darlehen ist es möglich, dass man eine Kreditbürgschaft übernimmt. Für die rechtmäßige Gültigkeit eines Bürgschaftsvertrages ist eine schriftliche Bürgschaftserklärung notwendig.