Solche Firmen oder Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben, nennt man im Kreditwesengesetz im Allgemeinen als Kreditinstitute. Zu den Kreditinstituten zählen beispielsweise die Volks- und Raiffeisenbanken, sämtliche Großbanken sowie alle Sparkassen. Die Darlehens- und Kreditvorsorge sowie die Abwicklung eines Zahlungsverkehrs und Wertpapiergeschäfts gehören zu den Schwerpunkten der Kreditinstitute. Daneben ist auch die Entgegennahme von verzinslichen Einlagen eines der Aufgaben eines Kreditinstitutes. In Deutschland hat die Aufsicht über sämtliche Banken sowie Kreditinstitute die Bundesanstalt für Finanzwesen. Besonders die Privatbanken wie die Deutsche Bank, Commerzbank sowie die Hypovereinsbank sind hierzulande am stärksten vertreten. Eine zentrale Rolle spielen daneben vor allem die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, wie die Sparkassen und Landesbanken.