Die schriftliche Festlegung oder Vereinbarung über die Gewährung eines Kredits oder Darlehens bezeichnet man im Kreditwesen als Kreditvertrag. Alle Rechte sowie Pflichten des Kreditnehmers und Kreditgebers sind in diesem Vertrag schriftlich festgehalten. Die wichtigsten Inhalte darin sind neben der Darlehenssumme auch die entsprechenden Zinsen, eventuelle Sicherheiten, Kündigungsfristen sowie die Kreditkosten. Erst wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, ist dieser gültig.