Mit einer fordert der Gläubiger den entsprechenden Schuldner zur direkten Zahlung auf, womit dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss. Auch bei einer schriftlichen Zahlungsaufforderung handelt es sich um eine Mahnung, wobei es keine gesetzlich vorgeschriebene Form für dieses Schriftstück gibt. Damit ist der Gläubiger in der Lage, seine Mahnung zum Beispiel per Telefon, Fax, Email oder Brief dem Schuldner auszusprechen. Es ist lediglich eine Mahnung beim Zahlungsverzug erforderlich, wobei in der Praxis bis zu drei Mahnung ausgesprochen werden. Der Gläubiger kann je nach Schuldner sowie dessen Bereitschaft zur Zahlung selbst bestimmen, wie viele Mahnungen versendet werden. Bevor eine Forderung von dem Gläubiger geltend gemacht werden kann, muss diese jedoch immer erst fällig sein. Die jeweilige Fälligkeit ergibt sich automatisch aus den zuvor festgelegten Absprachen zwischen dem Gläubiger sowie dem Schuldner. Neben der Rechnung sowie der Datumsangabe müssen in der entsprechenden Mahnung auch die Fälligkeit sowie die Lieferscheinsnummer vorhanden sein.