Der Vermieter fordert bei einer Immobilie von dem Mieter in der Regel eine Art Sicherheitsleistung, welche oftmals in Form einer Kaution gestellt wird. Eine weitere Bürgschaftsvariante, welche der Vermieter stellen kann, ist die Mietbürgschaft. Sollte der Mieter nicht solch eine Sicherheit aufbringen können, muss er gezwungenermaßen einen entsprechenden Bürgen finden. Bei Studenten ohne Sicherheiten können zum Beispiel die Eltern als Bürgen eintreten, wenn es um die Anmietung einer Wohnung geht. Der Bürge muss auf jeden Fall für die finanziellen Verpflichtungen des Mieters einstehen, falls der Schuldner dies nicht machen kann. In der Regel besteht für den Bürgen also ein hohes Risiko wenn es zu einem Mietausfall kommen sollte, da der Vermieter mit seinen Forderungen durch die selbstschuldnerische Bürgschaft direkt an den Bürgen treten kann. Die so genannte Ausfallbürgschaft ist für den Bürgen weniger risikoreich, da er hier erst zahlen muss, wenn beim Schuldner selbst eine Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich war.