Eine Person bezeichnet man als Mitschuldner, wenn diese zusammen mit dem Hauptschuldner eine entsprechende Verpflichtung eingeht, womit die Kredithaftung gemeint ist. Oftmals handelt es sich bei dem Mitschuldner um den Ehegatten oder Lebensgefährten des jeweiligen Hauptschuldners. Natürlich kann zur Haftung auch der Mitschuldner belangt werden. Mittlerweile ist es keine Seltenheit mehr, dass von mehreren Schuldnern ein Kredit bei der Bank aufgenommen wird, vor allem wenn es um die Immobilienfinanzierung geht. Diesbezüglich handelt es sich auch bei einem Bürgen um einen Mitschuldner für den Kredit, wenn dieser für jemand anderes eine Bürgschaft abgibt. Dieser wird dann von dem Darlehensgeber auch zur Zahlung der offenen Rechnungen herangezogen, sofern die Zahlungsunfähigkeit droht. Je nach Vertrag mit den entsprechenden Vorgaben und Vereinbarungen kann der Gläubiger auch selbst entscheiden, ob er an den Hauptschuldner oder Mitschuldner mit den offenen Zahlungen herantritt. Normalerweise versuchen die Banken jedoch zuerst das Geld von dem Hauptschuldner einzutreiben, bevor sie die offenen Zahlungen von dem Mitschuldner verlangen. Es kommt diesbezüglich nicht selten vor, dass der Gläubiger auch das Privatvermögen des Mitschuldners zur Pfändung frei gibt, wenn auch dieser nicht in der Lage ist, die entsprechenden Zahlungen zu leisten. Das Risiko für den Gläubiger ist also mit einem Mitschuldner wesentlich geringer, da er mit seinen Forderungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit gleich an zwei Personen herantreten kann.