Der Geldbetrag, den der Darlehensnehmer nach der Kreditbewilligung von dem Kreditgeber auf sein Girokonto überweisen bekommt, bezeichnet man im Kreditwesen als Nettokreditbetrag. Den Nennbetrag erhält man wiederum, wenn man zum Nettokreditbetrag andere Posten wie zum Beispiel die Kosten der Restschuldversicherung oder auch die Bearbeitungsgebühr en hinzufügt. Für einen guten Kreditbergleich ist es für den Darlehensnehmer sehr wichtig, dass sämtliche anfallende Kosten in den Darlehenswunsch einbezogen sind, sodass er exakt weiß, welchen Geldbetrag er dem Kreditgeber wieder zurückzahlen muss. Deshalb empfiehlt sich der Bruttodarlehensbetrag als Vergleichsgrundlage bei einem Kreditvergleich anstatt dem Nettokreditbetrag.