Im Darlehensvertrag bezeichnet man den festgelegten Zinssatz als Nominalzins, mit welchem die Zinsen für den jeweiligen Kredit bestimmt werden. Bei dem Nominalzins werden andere kosten sowie weitere Zahlungsmodalitäten wie zum Beispiel die Bearbeitungsgebühren nicht berücksichtigt. Aus der festen Tilgung und dem Nominalzins kann man die monatlich zu zahlende Rate ermitteln. Bei allen angebotenen Krediten müssen die Kreditinstitute vom Gesetz her den Effektivzins angeben, der neben den Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren auch noch den Nominalzins enthält. Aus diesem Grund muss der Kreditnehmer beim Vergleich der Kredite immer auf den Effektivzins achten.