Der Darlehensnehmer muss für ein Darlehen oder Kredit monatlich eine zuvor zwischen dem Kreditgeber und Kreditnehmer festgelegte Rate zahlen, welche aus einem Zins- und Tilgungsanteil besteht. Der Tilgungsanteil dient dabei zur Rückzahlung der eigentlichen Verbindlichkeiten, während die Kreditkosten vom Kreditnehmer durch den Zinsanteil gezahlt werden. Sobald die Monatsrate über die komplette Darlehenslaufzeit hinweg gleich bleibt, spricht man von einer Annuität. Je nach Vereinbarung kann der Darlehensnehmer seine Raten entweder monatlich, jedes halbe Jahr oder jährlich an den Kreditgeber zahlen.