Die Schufa-Klausel wird in der Regel bei Abschlüssen von Verträgen verwendet, wo eine Person damit einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten und wirtschaftlichen Verhältnisse weitergeleitet werden. Die Schufa-Klausel wird vor allem bei Eröffnungen von Konten oder auch Kreditkartenverträgen und Kreditanfragen eingesetzt. Selbstverständlich kann der Kunde einer Schufaabfrage widersprechen, wobei er in dem Fall wenige Chancen auf die erfolgreiche Gewährung des jeweiligen Antrags hat. Zuletzt musste die Schufa-Klausel neu verfasst werden, da eine Weitergabe von Datensätzen vom Bundesgerichtshof gesetzlich untersagt wurde. Ein Vertragspartner kann der Schufa selbst bei einem Zahlungsverzug des Kunden Meldung erstatten.