Die Selbstauskunft ist die Übermittlung einer Auskunft in mündlicher oder schriftlicher Form entweder an Personen oder Institutionen, mit denen ein Vertragsverhältnis besteht. Je nach Fall und Erfordernis kann das Vorlegen der Beweisdokumente im originalen Zustand oder auch als Kopie teilweise verlangt werden. Diesbezüglich kann man jedoch nur Sachverhalte erfragen, die auch tatsächlich mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis verbunden sind. Es kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen, falls bewusst unvollständige oder falsche Angaben gemacht werden, weil hier die so genannte Mitwirkungs- und Wahrheitspflicht besteht.