Zum Schutz des Verbrauchers wurde hierzulande im Jahr 1991 das so genannte Verbraucherkreditgesetzes verabschiedet. Das Gesetz hat die Aufgabe die Darlehensvergabe zwischen den Verbrauchern und Banken zu regeln und wurde im Jahr 2002 ins BGB aufgenommen. In dem Verbraucherkreditgesetz sind alle Bestandteile eines Darlehensvertrages festgelegt und daneben wird sichergestellt, dass sämtliche Darlehensverträge schriftlich verfasst werden. Neben der kompletten Darlehenssumme sind weitere Inhalte eines Darlehensvertrages auch sämtliche Zahlungen des Kreditnehmers und weitere Kosten.